AGB Software

                       Allgemeine Geschäftsbedingungen der Etiscan                       
Identifikationsysteme GmbH hinsichtlich Softwarelizenzen
(Stand Mai 2024)

Die nachstehenden Bedingungen („Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) gelten für die Nutzung von Standard-Softwareprogrammen („Software“), die von der Etiscan Identifikationsysteme GmbH („Etiscan“) hergestellt und angeboten werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzen sich zusammen aus dem Teil A, der sowohl im Falle des Kaufs als auch der Miete (Subscription) der Software gilt, sowie den Teilen B und C, die jeweils nur im Falles des Kaufs bzw. der Miete der Software gelten.

A. Allgemeine Bestimmungen für Kauf und Miete (Subscription) der Software

1. Angebot und Vertragsabschluss

1.1  Art und Umfang der beiderseitigen Rechte und Pflichten werden durch den Vertrag geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein von Etiscan gestelltes Angebot innerhalb der im Angebot vorgesehenen Frist angenommen hat.

1.2 Der „Vertrag“ umfasst das Angebot sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der vertraglich definierte Leistungsumfang ergibt sich im Einzelnen aus:

  • den im Angebot explizit genannten Merkmalen, sowie den im Angebot etwaig referenzierten Dokumenten (Leistungsbeschreibung, Spezifikation, etc.),
  • dem definierten Leistungsumfang der im Angebot aufgeführten Software, der in der jeweiligen allgemeinen Dokumentation näher festgelegt ist und
  • diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Bei Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Unterlagen gelten die vertraglichen Vereinbarungen in der in Ziffer 1.2 stehenden Rangfolge.

2. Vertragsgegenstand und Lieferumfang

2.1. Etiscan überlässt dem Kunden die Software inklusive der allgemeinen Dokumentation zur Nutzung gemäß dem im Angebot und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Umfang entweder auf Dauer oder zeitlich begrenzt. Darüber hinausgehende, weitere Leistungen für die Software, wie z.B. Installation, Einweisung, Wartung und/oder Anpassung sind nicht Gegenstand des Vertrags. Diese weiteren Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

2.2. Etiscan liefert die Software in ausführbarer kompilierter Form auf einem Datenträger oder per Bereitstellung einer Download-Möglichkeit. Der Source-Code für die Software ist nicht Bestandteil der Lieferung.

2.3. Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner und sorgt dafür, dass zum Zeitpunkt der Lieferung fachkundiges Personal für den Einsatz der Software zur Verfügung steht.

2.4. Der Vertrag gilt ausschließlich für die Software. Dazu gehört nicht Software, die von Dritten entwickelt oder weiterentwickelt wurde, einschließlich sogenannter Open Source Software. Für derartige Software gelten die jeweils anwendbaren Lizenzbestimmungen des Dritten. Die Parteien sind sich darüber einig, dass jegliche Gewährleistung oder Haftung von Etiscan für derartige Software Dritter ausgeschlossen ist.

3. Nutzungsbedingungen für die Software

3.1 Vertragsgemäße Nutzung

(a) Der Kunde darf die Software nur in dem Umfang nutzen, der im Angebot und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist, unabhängig davon ob der Kunde rein technisch auch auf zusätzliche Softwarekomponenten zugreifen kann oder zusätzliche Arten der Nutzung theoretisch möglich sind.

(b) Die Anzahl der Lizenzen ist im Angebot festgelegt. Jede Lizenz berechtigt den Kunden zum Einsatz der Software auf einer einzelnen Maschine bzw. Hardware.

(c) Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, darf der Kunde die Software nur für seine eigenen internen Geschäftszwecke einsetzen.

(d) Der Kunde darf die Software und die Dokumentation nicht verändern, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder jegliche Teile der Software benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen. Das Recht des Kunden zu einer Dekompilierung nach § 69e UrhG bleibt unberührt, soweit der Kunde die für die Herstellung einer Interoperabilität notwendigen Informationen zunächst bei Etiscan angefordert und Etiscan diese nicht binnen angemessener Frist bereitgestellt hat.

3.2 Vervielfältigungsrechte

Der Kunde darf Vervielfältigungen der Software nur in dem Maße erstellen, als dies für eine vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Er darf zudem eine Sicherheitskopie erstellen.

3.3. Rechte am Lizenzprodukt

(a) Etiscan bleibt alleiniger Inhaber aller Rechte an der Software und der Dokumentation, auch wenn der Kunde diese verändert oder mit seinen eigenen Programmen oder denjenigen eines Dritten verbindet.

(b) Sämtliche übrigen Rechte, insbesondere auch Eigentums-, Urheber- und Markenrechte an der Software und der Dokumentation, stehen ausschließlich Etiscan zu, soweit nicht von Dritten erstellte Softwareteile betroffen sind. Alle in der Software oder der Dokumentation und Datenträgern enthaltenen Schutzvermerke, insbesondere, aber nicht abschließend, Urheberrechts- und Markenvermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen in keinem Fall entfernt oder verändert werden.

4. Vergütung

4.1. Die im Angebot angegeben Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges ist Etiscan zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie zur Berechnung von Mahngebühren berechtigt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behält sich Etiscan ausdrücklich vor.

5. Haftungsbeschränkung

5.1. Etiscan haftet für Schäden aus jeglichem Rechtsgrund, einschließlich Verzug, Schlechterfüllung und außervertragliche Haftung entsprechend diesen Bestimmungen.

5.2. Etiscan haftet unbeschränkt für Schäden,

  • die von Etiscan oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig sowie grob fahrlässig von leitenden Angestellten oder Organen von Etiscan verursacht wurden und
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.3 Im Übrigen ist die Haftung beschränkt auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden, soweit diese durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, auf deren Erfüllung der Vertragspartner in besonderem Maße vertraut und deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist. 

5.4. Im Übrigen ist die Haftung von Etiscan ausgeschlossen.

5.5. Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von Etiscan verschuldeten Datenverlust haftet Etiscan deshalb ausschließlich für die Kosten der Wiederherstellung der Daten, die auch bei Erstellung von Sicherheitskopien in angemessenen Abständen verloren gegangen wären.

5.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den obenstehenden Regelungen unberührt.

6. Vertraulichkeit, Geheimhaltung und Datenschutz

6.1. Die Vertragspartner werden sämtliche ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses mündlich, schriftlich oder in sonstiger Weise direkt oder indirekt bekannt werdenden, als vertraulich bezeichneten oder der Natur der Sache nach üblicherweise als vertraulich anzusehenden Informationen oder Informationsmaterialien zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln und diese ausschließlich im Rahmen der von diesem Vertrag erfassten Leistungen verwenden. Die Vertragspartner verpflichten sich diese wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln. Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind nur solche Informationen und Informationsmaterialien, die

(a) zur Zeit ihres Bekanntwerdens bereits offenkundig, d.h. jedem Dritten ohne weiteres zugänglich sind,

(b) einem Vertragspartner nach Bekanntwerden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht werden, der diesbezüglich keiner Geheimhaltungspflicht gegenüber dem anderen Vertragspartner unterliegt,

(c) auf Verlangen einer Behörde oder eines sonst berechtigten Dritten dieser bzw. diesem zwingend mitzuteilen sind,

(d) Rechts- oder Steuerberatern des jeweiligen Partners zum Zwecke der Beratung notwendigerweise mitgeteilt werden müssen.

In den Fällen der Ziffern (c) und (d) werden sich die Vertragspartner unverzüglich über ein entsprechendes Verlangen und vor der Weitergabe von geschützten Informationen informieren.

6.2. Dem Kunden ist bewusst, dass sämtliche von Etiscan gelieferten Programme, Dokumentationen sowie Konzeptionen als vertrauliche Informationen von Etiscan anzusehen sind.

6.3. Die Vertragspartner werden sämtlichen Mitarbeitern oder Dritten, die sie zum Erbringen der von diesem Vertrag erfassten Leistungen einsetzten, eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung schriftlich auferlegen.

6.4. Soweit Etiscan bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen Daten des Kunden verarbeitet und diese Personenbezug aufweisen, wird Etiscan alle gesetzlichen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten beachten.

7. Gewährleistung und Nacherfüllung

7.1. Inhalt der Gewährleistung

(a) Etiscan gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßem Einsatz den Angaben im Angebot sowie der Dokumentation entspricht. Etiscan übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Kunden genügt oder mit anderen vom Kunden ausgewählten Programmen oder Systemumgebungen bzw. Betriebssystemen zusammenarbeitet, soweit dies nicht in der Dokumentation ausdrücklich vermerkt ist.

(b) Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Mängel in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Beschaffenheit oder Brauchbarkeit der Software von den Angaben im Angebot sowie der Dokumentation bestehen daher keine Mängelansprüche des Kunden.

(c) Etiscan gewährleistet ferner, dass die Software frei von Rechten Dritter ist, die die vertragsgemäße Nutzung der Software durch den Kunden beeinträchtigen. Machen Dritte gegen Kunden derartige Ansprüche geltend, kann der Etiscan diesen Mangel nach freier Wahl dadurch beseitigen, dass sie (i) für den Kunden die erforderlichen Rechte erwirbt, so dass die Software keine Rechte Dritter mehr verletzt, (ii) die Software ganz oder teilweise durch ein anderes Produkt mit vergleichbarer Funktionalität ersetzt, die keine Verletzung verursacht, oder (iii) die Software so verändert, dass bei vergleichbarer Funktionalität keine Rechte Dritter verletzt werden. Etiscan wird den Kunden nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von gerichtlich festgestellten Ansprüchen Dritter im Sinne dieser Ziffer freistellen, unter der Voraussetzung, dass der Kunde (i) Etiscan unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert; (ii) Etiscan sämtliche zumutbare Unterstützung zukommen lässt, die Etiscan anfordert, und (iii) Etiscan im Innerverhältnis die alleinige Kontrolle und Entscheidungshoheit über die Abwehr und Beilegung eines solchen Anspruchs auf Kosten von Etiscan überlässt.

(d) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden entfallen, wenn der Kunde die Software im Sinne von Ziffer 3.1(d) S. 1 verändert oder durch Dritte ändern lässt, mit anderen als von Etiscan freigegebenen Produkten zusammen verwendet, übermäßig und unsachgemäß verwendet oder natürlicher Verschleiß vorliegt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein aufgetretener Mangel nicht auf diese Tatsache zurückzuführen ist.

(e) Gewährleistungsansprüche gegen Etiscan stehen lediglich dem Kunden zu und können nicht abgetreten werden.

7.2. Mitteilung von Mängeln

(a) Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen an Etiscan zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels.

(b) Der Kunde hat aufgedeckte Mängel oder Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht fristgerechter Anzeige erlischt der Anspruch auf Nacherfüllung. Die Mängelanzeige gilt jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von drei Arbeitstagen ab Entdeckung abgesendet wird.

7.3. Nacherfüllung

(a) Sollte die Software Mängel aufweisen, so ist Etiscan zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung kann nach Wahl von Etiscan durch Korrektur an der Software selbst, durch Neulieferung der gesamten Software oder einzelner Teile davon geschehen. Als Nacherfüllung gilt auch eine softwaretechnische Umgehung, soweit dadurch die Leistungsfähigkeit der Software nicht erheblich beeinträchtigt wird.

(b) Der Kunde ist verpflichtet, Etiscan im Rahmen der Gewährleistungsarbeiten in angemessenen Umfang zu unterstützen, insbesondere die notwendigen Informationen, Unterlagen und Arbeitsmittel rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(c) Etiscan ist berechtigt, den im Rahmen der Nacherfüllung entstandenen Aufwand entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste von Etiscan gegenüber dem Kunden in Rechnung zu stellen, soweit:

  • der Kunde einen Mangel der Software behauptet und sich im Rahmen der Arbeiten und Analysen von Etiscan herausstellt, dass eine vom Kunden geltend gemachte Fehlfunktion nicht auf einen Mangel der Software zurückzuführen war und dem Kunden bei der Mängelanzeige Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist;
  • die Software nicht in der vereinbarten Einsatzumgebung betrieben wird;
  • eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder
  • zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden gemäß Ziffer 7.3(b) anfällt.
8. Audits

Etiscan ist berechtigt im Rahmen des rechtlich Zulässigen technische Maßnahmen zu ergreifen, die eine vertragsgemäße Nutzung der Software durch Etiscan kontrollieren und/oder sicherstellen sollen, z. B. Lizenzkeys, Lizenzserver oder Logen von technischen Nutzungsdaten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, derartige Maßnahmen nicht zu deaktivieren, abzuändern und/oder zu umgehen oder dies zu versuchen.

9. Sonstiges

9.1. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur hinsichtlich unstrittiger oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche möglich.

9.2. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Etiscan und das Angebot inklusive darin referenzierter weiterer Dokumente für das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Etiscan. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Dies gilt auch, wenn Etiscan den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Der Erfüllungsort ist Wöllstadt. Der Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Friedberg.

10.2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausgeschlossen ist internationales Einheitsrecht, insbesondere das UN-Kaufrecht.

10.3. Der Vertrag, seine Ergänzungen und Änderungen sowie Änderungen der Form bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

10.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages diesen Punkt bedacht hätten.

B. Besondere Bestimmungen für Kauf der Software

 

11. Zusätzliche Nutzungsbedingungen

11.1. Etiscan räumt dem Kunden an der Software ein einfaches, nicht ausschließliches, nur gemäß Ziffern 11.3 und 11.4 übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich unbegrenztes, weltweites Nutzungsrecht ein. Dies umfasst die Installation, das Laden und Ausführen der Software in dem im Angebot und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen und zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlichen Umfang.

11.2. Erfolgt die Lieferung der Software durch Bereitstellung einer Download-Möglichkeit ist der Kunde berechtigt, die Software bei Weitergabe nach Ziffern 11.3 und 11.4 auf einen Datenträger zu kopieren.

11.3. Der Kunde darf die Software und die Dokumentation einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung überlassen. Die vorrübergehende oder teilweise entgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob der Vertragsgegenstand in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen wir. Das gleiche gilt bei unentgeltlicher Überlassung.

11.4. Die Weitergabe der Software bedarf der schriftlichen Zustimmung von Etiscan. Die Zustim-mung wird erteilt, wenn (i) der Kunde gegenüber Etiscan schriftlich versichert, dass er alle Originalkopien der Software an den Dritten weitergegeben, alle selbst erstellen Kopien unwiderruflich gelöscht und die Software deinstalliert hat, und (ii) der Dritte schriftlich sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Etiscan erklärt.

12. Fälligkeit und Zahlung

Die Vergütung ist für die im Angebot festgesetzte Anzahl an Lizenzen im Fall des Erwerbs der Software auf einem Datenträger mit Lieferung, im Falle des Erwerbs per Download mit Bereitstellung der Zugangsmöglichkeit zu der Software ohne Abzug von Skonto fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen.

13. Eigentumsvorbehalt

Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Bis zur vollständigen Bezahlung gestattet Etiscan die Nutzung der Software gemäß den vorstehenden Regelungen vorläufig und jederzeit frei widerruflich.

14. Beginn und Dauer der Gewährleistung

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beginnt im Falle des Erwerbs der Software auf einem Datenträger mit Lieferung, beim Erwerb per Download mit Bereitstellung der Downloadmöglichkeit und Benachrichtigung des Kunden hiervon. Ansprüche wegen eines Mangels verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem Verjährungsbeginn gemäß S. 1.

15. Minderungs- und Rücktrittsrechte bei fehlgeschlagener Nacherfüllung

15.1. Der Kunde ist nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen berechtigt Minderung geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bleibt der erste Versuch der Nacherfüllung erfolglos, hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Der Fristsetzung durch den Kunden bedarf es nicht, wenn diese dem Kunden unzumutbar ist.

15.2. Im Falle des Rücktritts ist Etiscan berechtigt, für den vom Kunden gezogenen Nutzen aus der Software bis zur Rückabwicklung eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

C. Besondere Bestimmungen für Miete (Subscription) der Software
 
16. Zusätzliche Nutzungsbedingungen

16.1. Etiscan räumt dem Kunden an der Software ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, für die Dauer des Vertrags zeitlich begrenztes, weltweites Nutzungsrecht ein. Dies umfasst die Installation, das Laden und Ausführen der Software in dem im Angebot und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen und zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlichen Umfang.

16.2. Nach Ablauf der im Angebot angegebenen Laufzeit oder der anderweitigen Beendigung des Vertrags hat der Kunde die Software von sämtlichen Endgeräten zu entfernen sowie alle Kopien der Software einschließlich aller Sicherungskopien, Dokumentationen, technischen Unterlagen und sonstiger von Etiscan zur Verfügung gestellter Materialien auf eigene Kosten unverzüglich und unwiederbringlich zu vernichten und dies auf Verlangen von Etiscan nachzuweisen.

17. Fälligkeit

Die vereinbarte Vergütung ist im Voraus spätestens zum dritten (3). Werktag des jeweils ver-einbarten periodischen Abrechnungszeitraums fällig. Soweit nicht abweichend vereinbart, umfasst der periodische Abrechnungszeitraum einen Kalendermonat.

18. Weiterentwicklung der Software

Etiscan ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und zu verändern. Soweit wesentliche Funktionalitäten der Software entfallen, ohne durch vergleichbare Funktionalitäten ersetzt zu werden, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab Mitteilung der Änderung kündigen.

19. Laufzeit und Kündigung

19.1. Der Vertrag hat die im Angebot angegebenen Mindestlaufzeit („Initiale Laufzeit“). Die Parteien können den Vertrag jeweils zum Ablauf der Initialen Laufzeit bzw. einer Verlängerungsperiode (gemäß unten stehender Definition) mit einer Frist von zwei (2) Monaten ordentlich kündigen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere zwölf (12) Monate („Verlängerungsperiode“).

19.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

19.3. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn die kündigende Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund, der Etiscan zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn (i) der Kunde Nutzungsrechte von Etiscan dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesen Vertragsbedingungen gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von Etiscan hin nicht innerhalb von zehn (10) Tagen abstellt und/oder (ii) der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist und diesen auf eine Abmahnung Etiscan hin nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen beseitigt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet.

19.4. Jede Kündigung ist schriftlich gegenüber der jeweils anderen Partei zu erklären.

19.5. Sofern der außerordentliche Kündigungsgrund vom Kunden zu vertreten ist, hat Etiscan einen Anspruch auf anteilige Vergütung, die den bis zur Wirksamkeit der Kündigung erbrachten Leistungen entspricht.

19.6. Im Falle einer Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertrags hat der Kunde die Nutzung der Software aufzugeben und sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern, Geräten oder Servern zu entfernen sowie Etiscan gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien nach dessen Wahl unverzüglich zurückzugeben oder diese zu zerstören.

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